Sachverständigen- und Gutachter-Büro
für das Zahntechniker Handwerk
Uwe Bußmeier
Greven

Guten Tag,

Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Zahnarzt und Patient, insbesondere nach Anfertigung von Zahnersatz und implantologischen Behandlungen, nehmen zu.

Für die Klärung des Rechtstreits wird vom Gericht in aller Regel ein zahnmedizinischer Sachverständiger und/oder zahntechnischer Sachverständiger für die Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses beauftragt.

Das Gerichtsgutachten dient der Hauptaufgabe einen strittigen zahnmedizinischen oder zahntechnischen Sachverhalt mit der notwendigen Fachkunde zu klären.

Der Sachverständige soll ein möglichst überzeugendes, neutrales, unabhängiges und objektives Gutachten abliefern, da der Schlüssel zu einem guten richterlichen Votum ein gutes Sachverständigengutachten ist.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach an!

Zahn auf Zahn

Die Erstellung von Zahngutachten erfolgt ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem Zahnarzt oder Zahnklinik in Ihrer Nähe.

Die Begutachtung und Erstellung eines sachverständigen Gutachtens umfasst folgende Gebiete: Zahnprothesen, Zahnersatz, Zahnkronen, Zahnbrücken, Zahnschienen, Zahn-Implantate und kieferorthopädische Geräte.

Forensik

Unterstützung von kriminaltechnischen Untersuchungen in der Gerichtsmedizin und Rechtsmedizin.

Q_AMZ
Zahntechnischer Gutachter Uwe Bußmeier - Tieckstraße 11 - 48268 Greven - E-Mail: mail@zahn-gutachter.de